Grundsätzlich sind Drohnenaufnahmen über öffentlichem Grund und jedem Privatgelände [mit Zustimmung des Eigners, Mieters oder Pächters] erlaubt, aber es gibt im Drohnenrecht übergeordnete Regelungen, die die Persönlichkeitsrechte oder den Schutz von Infrastruktur betreffen.

Hier ist eine einfache und nicht vollständige Übersicht, die dazu da ist, ein Bewusstsein für den rechtlichen Rahmen zu schaffen.

So ist das Fliegen von Kameradrohnen, in der Nähe von Wohngebieten oder im städtischen Umfeld nur mit Zustimmung der Anwohner/Anrainer und ggf. des Ordnungsamtes gestattet. Zu Verkehrswegen, Autobahnen, Bundesstraßen, schiffbaren Wasserwegen, Eisenbahnlinien und Flugplätzen muss jeweils ein definierter Abstand gewahrt werden.

Regierungsgebäude, Justizvollzugsanstalten, Krankenhäuser, Kraftwerke, Häfen, Bahnhöfe, Naturschutzgebiete etc. sind Tabu oder dürfen nur mit Sondererlaubnissen beflogen werden. Auch zu diesen Orten müssen jeweils gesetzlich vorgegebene Mindestabstände eingehalten werden.

Grundsätzlich gilt ein Nachtflugverbot von einer halben Stunde nach Sonnenuntergang bis zu einer halben Stunde vor Sonnenaufgang.

Die Drohne muss für den Piloten immer sichtbar sein, Nebel und Wolken fallen also per se aus.
Das Fliegen über Menschenansammlungen ist nur mit besonderer Fluglizenz und besonderer Erlaubnis gestattet.

Das alles gilt übrigens völlig unabhängig von der Drohnengröße und es ist ein gefährliches Missverständnis, dass man mit den allerkleinsten Drohnen alles darf. Ein Pilot, der also nachts entlang der Rheinkniebrücke auf den nordrhein-westfälischen Landtag in Düsseldorf zufliegt, macht sich ziemlich sicher in mehrerlei Hinsicht strafbar.
Genauso Radfahrer, die sich auf der Landstraße fahrend von der eigenen Kleindrohne verfolgen lassen oder auf dem Radweg über eine Eisenbahnlinie hinweg oder unter einer Überlandleitung her.

Man muss die eigene Drohne zu jedem Zeitpunkt ihres Fluges sehen und zu jedem Zeitpunkt eingreifen können!

Was genau die jeweiligen Bedingungen und Regelungen sind, können wir anhand von Boden- und Luftraumkarten schnell klären und natürlich kennen wir die Risiken und die exakte Gesetzeslage.

Aber wie schon eingangs gesagt:
Überall dort, wo man überhaupt nur fliegen darf, erhalten wir aufgrund unserer Pilotenlizenzen auch die Erlaubnis!